24 April 2026, 22:16

Mecklenburg-Vorpommern streitet über Reform des Landesverfassungsgerichts

Schwarz-weißer Abzug des ersten Entwurfs der deutschen Verfassung mit einer handgezeichneten Straßenszene einschließlich eines flaggenbesetzten Pfahls, Gebäude, Bäume und Himmel.

Mecklenburg-Vorpommern streitet über Reform des Landesverfassungsgerichts

In Mecklenburg-Vorpommern drängt ein Bündnis aus linksgerichteten Parteien auf eine Reform der Regeln für das Landesverfassungsgericht. SPD, Grüne und Linke wollen strengere Bestimmungen in der Verfassung verankern, darunter eine Amtszeitbegrenzung auf zwölf Jahre und eine Altersgrenze von 68 Jahren für Richter. Kritiker werfen der Regierung jedoch vor, mit den juristischen Änderungen politischen Einfluss langfristig sichern zu wollen.

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Ziel der geplanten Reformen ist es, künftige Blockaden bei der Besetzung von Richterposten zu verhindern. Derzeit verfügt der Landtag nicht über die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit, was zu Befürchtungen führt, dass Streitigkeiten über Personalvorschläge in die Länge gezogen werden. Nach den neuen Regeln könnte das Gericht bei einer "Pattsituation" innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf einer Amtsperiode Ersatzkandidaten vorschlagen. Das Parlament würde dann mit absoluter Mehrheit über die Bewerber abstimmen.

Die Koalition argumentiert, die Änderungen würden das Gericht vor tagespolitischen Auseinandersetzungen schützen. Eine ähnliche Kontroverse gab es 2020, als die Ernennung von Barbara Borchardt zur Verfassungsrichterin wochenlange Debatten über ihren politischen Hintergrund auslöste. Die Regierung betont, die Reformen würden für Stabilität und Fairness bei der Richterauswahl sorgen.

Die Oppositionsparteien lehnen den Vorstoß ab. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Daniel Peters forderte mehr Vertrauen in demokratische Prozesse statt rechtlicher "Reparaturversuche". Der stellvertretende AfD-Vorsitzende Enrico Schult warf der Koalition hingegen einen "Verfassungstrick" vor, um linken Einfluss zu zementieren. Aktuell liegt die AfD in Umfragen mit 34 Prozent vor der SPD (26 Prozent) und der CDU (12 Prozent).

Für die Verabschiedung des Gesetzes sind 53 der 79 Landtagsmandate erforderlich. Die Koalition verfügt über 48 Sitze und verfehlt damit die notwendige Mehrheit. Eine ähnliche Reform in Sachsen-Anhalt war im vergangenen Jahr dank überparteilicher Unterstützung von CDU, Linken, SPD, FDP und Grünen erfolgreich.

Die geplanten Änderungen würden Amtszeitbegrenzungen und Altersbeschränkungen für Richter in der Landesverfassung festschreiben. Bei einer Annahme würde zudem ein Mechanismus eingeführt, um Blockaden bei Ernennungen zu überwinden. Ob die Reform durchkommt, hängt davon ab, ob die Koalition die fünf fehlenden Stimmen für die Mehrheit gewinnen kann.

Quelle