02 January 2026, 18:23

Neue EU-Regel: Banken prüfen ab Oktober 2025 Namen *und* IBAN bei jeder Überweisung

Nahaufnahme eines Ausweises mit amerikanischer Flagge und dem Text "Critical Licence" auf der Vorderseite.

Neue EU-Regel: Banken prüfen ab Oktober 2025 Namen *und* IBAN bei jeder Überweisung

Neue EU-Zahlungsverordnung tritt am 5. Oktober 2025 in Kraft

Ab dem 5. Oktober 2025 gilt eine neue EU-Zahlungsverordnung, die Banken verpflichtet, bei jeder Überweisung nicht nur die IBAN, sondern auch den Namen des Kontoinhabers zu prüfen. Die Änderung soll Fehler reduzieren, könnte für manche Empfänger und Absender jedoch Komplikationen mit sich bringen.

Die Verordnung (EU Nr. 2024/886) führt eine Echtzeitprüfung der Zahlungsdaten ein. Banken werden vor der Bearbeitung einer Überweisung die IBAN mit dem Namen des Empfängers abgleichen. Das Ergebnis fällt in eine von drei Kategorien: Übereinstimmung, Teilweise Übereinstimmung oder Keine Übereinstimmung.

Abweichungen können etwa durch abgekürzte Firmennamen, Aliasnamen oder veraltete Eintragungen entstehen. So könnte eine Zahlung an das Hotel zur Post scheitern, wenn die Bank das Konto unter Müller und Meier OG führt. Auch bei Factoring-Konten, bei denen Rechnungen einen anderen Begünstigten ausweisen als die tatsächliche Zahlungsempfänger, könnten Probleme auftreten. Plattformen wie eBay könnten Transaktionen blockieren, wenn die Namen nicht exakt übereinstimmen. Absender können Überweisungen trotz Abweichungen freigeben, tragen dann aber das volle Risiko. Bei manuellen Prüfungen können Verzögerungen von einigen Tagen entstehen, was wiederkehrende Zahlungen wie Lastschriften stören könnte. Besonders betroffen wären Rentner und Leistungsempfänger, wenn Gelder auf ein Partnerkonto mit abweichendem eingetragenen Namen überwiesen werden. Die Deutsche Rentenversicherung hat jedoch bestätigt, dass sie bei Renten die Namensprüfung umgehen wird, um eine reibungslose Auszahlung zu gewährleisten.

Um Probleme zu vermeiden, sollten Empfänger sicherstellen, dass ihr Name in Bankunterlagen, Rechnungen und offiziellen Dokumenten exakt übereinstimmt. Zudem wird geraten, nach einer Namensänderung alle Beteiligten zu informieren und eingehende Zahlungen genau zu überwachen.

Die Verordnung tritt im Oktober 2025 in Kraft, wobei Banken dann strengere Prüfungen für alle Überweisungen durchsetzen. Zwar könnte sie Betrugsfälle verringern, doch müssen Empfänger und Unternehmen ihre Daten konsistent halten, um Verzögerungen oder fehlgeschlagene Zahlungen zu vermeiden. Noch ist unklar, ob die Regelung dauerhaft bleibt oder auf andere Finanzinstitute ausgeweitet wird.