23 December 2025, 10:55

OVG: Ehemaliger Rechtsextremist darf mit juristischer Referendarausbildung beginnen

Eine Person in einer Jacke hält ein Mikrofon in der rechten Hand.

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OVG: Ehemaliger Rechtsextremist darf juristisches Referendariat beginnen

OVG: Ehemaliger Rechtsextremist darf juristisches Referendariat beginnen

OVG: Ehemaliger Rechtsextremist darf juristisches Referendariat beginnen

  1. November 2025, 10:28 Uhr

Ein ehemaliger Rechtsextremist hat in Deutschland das Recht erstritten, sein juristisches Referendariat anzutreten. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) gab dem Antrag von Maximilian Krah statt – trotz Bedenken wegen seiner politischen Vergangenheit. Die Entscheidung folgt einem Urteil aus dem Jahr 2022, das die Ablehnungsgründe für solche Bewerber auf strafbares Verhalten beschränkt.

Krah war vor seinem Antrag auf das Referendariat in rechtsextremen Gruppen aktiv, darunter der Jugendorganisation Junge Alternative in Sachsen-Anhalt und dem Verein Ein Prozent e.V. Seine politische Vergangenheit hatte Zweifel an seiner Eignung für den juristischen Beruf aufkommen lassen.

Das OVG erkannte diese Bedenken an, verwies jedoch auf eine frühere Rechtsprechung. 2022 hatte das Verfassungsgericht des Freistaats Sachsen entschieden, dass nur nachgewiesene Straftaten die Zulassung zum Referendariat – der zweijährigen praktischen Ausbildung für angehende Juristen – verhindern dürfen. Krah bewarb sich erfolgreich im Zuständigkeitsbereich des Oberlandesgerichts Dresden. Die Entscheidung des OVG wurde später vom Bundesverwaltungsgericht präzisiert: Referendare dürfen die verfassungsmäßigen Werte nicht aktiv bekämpfen, selbst wenn sie Verbindungen zur rechtsextremen Szene haben.

Der Fall setzt einen Präzedenzfall dafür, wie rechtsextreme Verbindungen bei Bewerbungen für die juristische Ausbildung bewertet werden. Krahs Zulassung erfolgte unter strengen Auflagen, wobei allein die strafrechtliche Vergangenheit und nicht die politischen Ansichten maßgeblich waren. Künftige Urteile könnten jedoch die verfassungsmäßige Loyalität in ähnlichen Fällen stärker gewichten.