Sachsen führt bezahlten Qualifizierungsurlaub für Weiterbildung und Ehrenamt ein
Elfriede WielochSachsen führt bezahlten Qualifizierungsurlaub für Weiterbildung und Ehrenamt ein
Sachsen führt als jüngstes Bundesland bezahlten Qualifizierungsurlaub für Arbeitnehmer ein. Das neue Gesetz, das im Januar 2027 in Kraft tritt, ermöglicht Beschäftigten drei bezahlte Freitage pro Jahr für berufliche Weiterbildung, ehrenamtliche Schulungen oder politische Bildung. Den Anstoß gab eine erfolgreiche Bürgerinitiative, die Zehntausende Unterstützungsunterschriften sammelte.
Das Gesetz wurde verabschiedet, nachdem eine öffentliche Kampagne 55.628 gültige Unterschriften vorlegte – deutlich mehr als die erforderlichen 40.000. Im Landtag stimmten 65 Abgeordnete dafür und setzten sich damit über Widerstände aus einigen Parteien und Wirtschaftskreisen hinweg. Künftig können Arbeitnehmer die freigestellten Tage für anerkannte Fortbildungen nutzen, um Beruf, Familie und ehrenamtliches Engagement besser zu vereinbaren.
Kleinbetriebe mit bis zu 20 Mitarbeitern erhalten finanzielle Unterstützung, um die Kosten für den Qualifizierungsurlaub zu tragen. Die Maßnahme soll insbesondere die rund 40.000 ehrenamtlichen Trainer im Freistaat entlasten. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Sachsen begrüßt die Neuregelung als "notwendigen Schritt für die Fachkräftesicherung".
Mit dem Gesetz schließt sich Sachsen 15 anderen Bundesländern an, die bereits ähnliche Regelungen zum Bildungsurlaub haben. Einzig Bayern verfügt bisher über keine solche Möglichkeit.
Die neue Regelung tritt Anfang 2027 in Kraft und bietet Arbeitnehmern strukturierte Unterstützung bei der Weiterbildung. Unternehmen erhalten Ausgleichszahlungen, um die finanziellen Belastungen abzufedern, während Ehrenamtliche – vor allem im Trainingsbereich – von mehr Flexibilität profitieren. Das Gesetz markiert einen Wandel in Sachsens Herangehensweise an berufliche und gesellschaftliche Entwicklung.






