03 February 2026, 16:47

Sachsen verdoppelt Entschädigungen für verletzte und getötete Polizisten

Eine Balkendiagramm, das die Anzahl und Rate von tödlichen Arbeitsunfällen nach Branche im Jahr 2010 zeigt, mit begleitendem Text.

Sachsen verdoppelt Entschädigung für verletzte Beamte - Sachsen verdoppelt Entschädigungen für verletzte und getötete Polizisten

Sachsen erhöht die Entschädigungen für Polizeibeamte, die im Dienst verletzt oder getötet werden. Die Anpassungen erfolgen vor dem Hintergrund einer Zunahme von Gewalt gegen Amtsträger und stellen die erste Erhöhung seit 1999 dar. Finanzminister Christian Piwarz (CDU) begründete den Schritt damit, betroffenen Familien künftig eine bessere finanzielle Absicherung bieten zu wollen.

Die neuen Regelungen verdoppeln die Leistungen für hinterbliebene Ehepartner und dienstunfähig gewordene Beamte. Angehörige getöteter Polizisten erhalten künftig 100.000 Euro – bisher waren es 60.000 Euro. Bei lebensbedrohlichen Einsätzen schwerstverletzte Beamte, die dauerhaft dienstunfähig werden, bekommen statt bisher 80.000 Euro nun 150.000 Euro.

Von der Neuregelung profitiert unter anderem die Familie eines 32-jährigen Dresdner Polizisten, der 2025 im Dienst starb. Der Beamte kam bei einem Einsatz in Brandenburg ums Leben, nachdem er von einem mutmaßlichen Autodieb mit einem Fahrzeug angefahren worden war. Die angepassten Entschädigungen gelten rückwirkend ab dem 1. Januar 2025.

Der Landtag wird nach Beratungen mit den Oppositionsfraktionen über die Änderungen abstimmen. Piwarz betonte, die Erhöhung spiegle die wachsenden Risiken wider, denen Beamte im Einsatz ausgesetzt seien.

Die Anpassungen erfolgen nach fast 25 Jahren ohne Überprüfung der Entschädigungssätze. Bei Annahme bieten die neuen Sätze betroffenen Beamten und ihren Familien deutlich mehr Unterstützung. Die Regelungen gelten für Vorfälle seit Beginn des Jahres 2025.