Streit um Strafmündigkeit: Sollten Kinder unter 14 vor Gericht stehen?
Hagen SieringJustizminister fordert Verschärfung der Jugendstrafjustiz - Streit um Strafmündigkeit: Sollten Kinder unter 14 vor Gericht stehen?
In Deutschland hat sich eine neue Debatte über das Jugendstrafrecht entzündet – die Politiker sind uneins, wie mit Straftätern unter 14 Jahren umgegangen werden soll. Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU) fordert schärfere Maßnahmen und begründet dies mit der steigenden Gewaltkriminalität, die einen härteren Kurs erfordere. Andere lehnen eine Herabsetzung der Strafmündigkeitsgrenze hingegen entschieden ab.
Die Diskussion gewann an Fahrt, nachdem der CSU-Abgeordnete Christian Moser im Januar 2026 einen Vorschlag vorgelegt hatte. In seinem Papier regte er an, auch für Kinder unter der aktuellen Altersgrenze von 14 Jahren ein gerichtliches Verfahren zu ermöglichen. Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) erkannte zwar den Debattenbedarf an, warnte jedoch vor simplen Lösungen und kritisierte die seiner Meinung nach zu laschen, pädagogisch geprägten Sanktionen.
Geiert geht noch einen Schritt weiter: Sie plädiert dafür, Kinder unter 14 Jahren strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Zudem fordert sie schärfere Strafen für 18- bis 21-Jährige und schlägt vor, dass grundsätzlich das Erwachsenenstrafrecht angewendet werden soll. Ihre Position deckt sich mit Teilen der CDU und der AfD, die eine verschärfte Gangart in der Jugendkriminalität unterstützen.
Widerspruch kommt von der BSW-Politikerin Ines Biebrach. Sie lehnt eine Absenkung der Strafmündigkeit ab und spricht sich gegen die Inhaftierung von Kindern aus. Bisher haben keine weiteren Bundesländer konkrete Initiativen vorgelegt, und in den verfügbaren Berichten werden auch keine Studien zu alternativen Ansätzen – etwa Präventionsprogrammen – zitiert.
Der Vorschlag bleibt umstritten, die zentralen Akteure streiten darüber, wie Jugendkriminalität wirksam bekämpft werden kann. Sollten Geierts Pläne umgesetzt werden, würde dies einen deutlichen Kurswechsel in der Behandlung junger Straftäter in Deutschland bedeuten. Bislang gibt es jedoch weder einen klaren Konsens noch Anzeichen für eine breitere Unterstützung.






