Verbot der Artgemeinschaft bleibt vorerst in Kraft – Gericht vertagt Entscheidung
Verhandlung verschoben: Bundesverwaltungsgericht hört weiter im Fall der Neonazi-Sekte - Verbot der Artgemeinschaft bleibt vorerst in Kraft – Gericht vertagt Entscheidung
Das Bundesverwaltungsgericht hat seine Entscheidung über das Verbot der rechtsextremen Gruppe Artgemeinschaft vertagt. Das ursprünglich für Dienstag erwartete Urteil verzögert sich nun, nachdem im Rahmen laufender strafrechtlicher Ermittlungen neue Beweismittel aufgetaucht sind. Die Behörden müssen das zusätzliche Material prüfen, bevor eine abschließende Entscheidung getroffen werden kann.
Im Mittelpunkt des Verfahrens steht das 2023 vom Bundesinnenministerium verhängte Verbot der Artgemeinschaft. Die Behörde hatte die Gruppe und ihre Unterorganisationen verboten, mit der Begründung, sie verstoße gegen verfassungsrechtliche Grundsätze und verbreite antisemitische Inhalte. Die Artgemeinschaft focht den Beschluss an und argumentierte, sie agiere als religiöse und weltanschauliche Gemeinschaft – und sei daher von den üblichen Vereinsgesetzen ausgenommen.
Eine erste Verhandlung fand am 28. Januar 2026 statt. Seitdem haben die Ermittler weitere Beweise sichergestellt, die mit einer Person in Verbindung stehen, die der verbotenen Organisation nahe steht. Das Gericht entschied, dass diese Informationen einer vertieften Prüfung und weiteren Nachforschungen bedürfen.
Nach deutschem Recht können Bundes- und Landesinnenministerien Gruppen auflösen, die gegen Strafgesetze verstoßen, das internationale Verständnis untergraben oder die verfassungsmäßige Ordnung gefährden. Das Bundesverwaltungsgericht ist in solchen Fällen die letzte Instanz – eine weitere Berufung ist nicht möglich. Beide Seiten werden nun in einer neu anberaumten mündlichen Verhandlung ihre Argumente vortragen, ein Termin steht jedoch noch nicht fest.
Durch die verlängerte Prüfung bleibt das Verbot vorerst in Kraft. Ein endgültiges Urteil wird erst ergehen, nachdem das Gericht die neuen Erkenntnisse ausgewertet und weitere Zeugenaussagen gehört hat. Die Verzögerung entspricht dem üblichen juristischen Vorgehen, wenn im Laufe des Verfahrens bedeutende Beweismittel spät vorgelegt werden.
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