11 March 2026, 14:17

Wahlmanipulation in Düdingen: 51 Briefwahlstimmen wegen Verdachts auf Stimmensammlung annulliert

Ein grüner Zettel mit der Aufschrift "Elections municipales" vor einem weißen Hintergrund.

Wahlmanipulation in Düdingen: 51 Briefwahlstimmen wegen Verdachts auf Stimmensammlung annulliert

In Düdingen ist eine Untersuchung wegen des Verdachts auf Wahlmanipulation durch Stimmensammlung während der Wahlen zum Generalrat eingeleitet worden. Die Behörden entdeckten mehrere Dutzend Briefwahlstimmen mit ungewöhnlich ähnlicher Handschrift, was Bedenken hinsichtlich Wahlbetrugs weckte. Der Fall wurde nun an die Staatsanwaltschaft zur weiteren Prüfung überwiesen.

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Die Unregelmäßigkeiten kamen vergangenen Sonntag ans Licht, als Wahlhelfer die verdächtigen Stimmzettel bemerkt hatten. Sämtliche 51 betroffenen Briefwahlstimmen wurden für ungültig erklärt und gemäß einem Urteil des Bundesgerichts vom 10. März 2026 von der endgültigen Auszählung ausgeschlossen. Das Wahlbüro informierte umgehend die Bezirksverwaltung Sense.

Die Staatsanwaltschaft Freiburg ermittelt nun, ob es sich um organisierte Stimmensammlung handelte. Nach Schweizer Recht – konkret Artikel 282bis des Strafgesetzbuchs – ist ein solcher Verstoß mit einer Geldstrafe belegt. Zudem wird geprüft, ob die Manipulationen Einfluss auf das Wahlergebnis für den 50 Sitze zählenden Generalrat gehabt haben könnten.

Die Ermittlungen laufen noch, während die Behörden das Ausmaß des mutmaßlichen Fehlverhaltens klären.

Keiner der verdächtigen Stimmzettel floss in die endgültige Auszählung ein, da alle 51 für ungültig erklärt wurden. Die Untersuchung wird zeigen, ob Anklage nach dem Wahlrecht erhoben wird. Eine Entscheidung über mögliche Sanktionen oder weitere Schritte wird nach Abschluss der Ermittlungen erwartet.

Quelle