13 March 2026, 18:25

ZDK und ZVK: Eskalation nach Satzungsreformen droht mit endgültiger Trennung

Ein Mercedes-Benz A-Klasse Hatchback auf der IAA in Frankfurt, ein schlankes, modernes Design mit glänzender schwarzer Lackierung und Chromakzenten, umgeben von einer Gruppe von Menschen.

ZDK und ZVK: Eskalation nach Satzungsreformen droht mit endgültiger Trennung

Die Spannungen zwischen dem ZDK und dem ZVK haben nach monatelangen Streitigkeiten einen kritischen Punkt erreicht. Der ZDK hat nun weitreichende Satzungsreformen durchgesetzt und die Lage als ein "vorsätzlich herbeigeführtes Szenario" bezeichnet, um eine Trennung zu erzwingen. Diese Änderungen erfolgen vor dem Hintergrund anhaltender Konflikte um Mitgliedsbeiträge und die organisatorische Führung zwischen den beiden Verbänden.

Im Oktober 2025 eskalierte der Streit, als der ZVK 95 Prozent der Mitgliedsbeiträge des ZDK forderte. Als Reaktion führte der ZDK im Januar eine neue Beitragsstruktur ein und überarbeitete seine Satzung grundlegend. Die Reformen sehen eine strikte Trennung der beiden Organisationen vor und beenden das bisherige System gemeinsamer Personalentscheidungen in Führungspositionen.

Der ZDK besteht darauf, dass künftige Personalentscheidungen ausschließlich über die Mitgliederversammlung getroffen werden und nicht einseitig. Zudem wurden direkte Wege für Handwerksbetriebe geschaffen, um der Bonner Zentrale beizutreten – ein Schritt, der verhindern soll, dass Innungsverbände organisatorisch isoliert werden. Zwar hat der Rechtsstreit um die Kfz-Prüfgebühren an Fahrt verloren, doch der ZDK intensiviert nun seine Bemühungen, Unternehmen über die Folgen eines möglichen Austritts zu informieren.

Trotz der tiefen Zerwürfnisse lässt der ZDK dem ZVK eine kleine Tür offen – vorausgesetzt, dieser akzeptiert das neue Regelwerk. Die Reformen werden als Schritt zu mehr Transparenz und einer besseren Anpassung an die "realen Gegebenheiten der Branche" präsentiert.

Die Umstrukturierung des ZDK markiert einen klaren Bruch in der bisherigen Zusammenarbeit: Die Bindungen zum ZVK werden gekappt, sofern keine Einigung auf die neuen Bedingungen erfolgt. Betroffene Unternehmen in den Regionen erhalten in Kürze detaillierte Informationen zu den Änderungen. Ob es zu einer Versöhnung kommt, hängt nun davon ab, ob der ZVK sich den neuen Regeln anpasst oder seinen eigenen Weg weiterverfolgt.

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