28 December 2025, 14:43

Zwickauer Stadtlauf: Frau erhält Schadensersatz nach Kollision mit Läufer

Mehrere Motorradfahrer mit Helmen bei einem Rennen, mit Text am unteren Bildrand.

Rechtlicher Streit um Unfall bei Laufveranstaltung in Sachsen endet mit Vergleich - Zwickauer Stadtlauf: Frau erhält Schadensersatz nach Kollision mit Läufer

Frau erhält Schadensersatz nach Zusammenstoß mit Läufer beim Zwickauer Stadtlauf

Eine Frau, die sich nach einer Kollision mit einem Läufer während eines Stadtrennens in Zwickau das Handgelenk brach, hat sich mit dem Veranstalter außergerichtlich geeinigt. Der Vorfall ereignete sich im Mai 2023, als sie mit ihrem Hund auf einem Gehweg in der Nähe der Rennstrecke unterwegs war. Ursprünglich hatte sie sowohl den Läufer als auch den verantwortlichen Laufverein auf Schadensersatz verklagt.

Der Unfall passierte beim jährlichen Zwickauer Stadtlauf. Die Frau ging mit ihrem Hund auf dem Gehweg, als ein Teilnehmer, der der Rennstrecke folgte, mit ihr zusammenstieß. Dabei stürzte sie und zog sich einen Bruch des Handgelenks zu.

Die Frau reichte Klage gegen den Läufer und den Veranstalter ein und forderte mindestens 4.000 Euro als Entschädigung für Reisekosten und weitere Schäden. Das Landgericht Zwickau wies ihre Klage zunächst ab. Später gelangte der Fall jedoch vor das Oberlandesgericht Dresden, wo vor einem endgültigen Urteil eine Einigung erzielt wurde. Die Ermittlungen ergaben, dass der Veranstalter Sicherheitsvorschriften nicht eingehalten hatte: An der Unfallstelle war nur ein Ordner statt der vorgeschriebenen zwei postiert. Zudem fehlte ein Absperrband, um Läufer von Fußgängern zu trennen. Zwar trug der Veranstalter die Hauptverantwortung für die mangelhaften Sicherheitsmaßnahmen, doch wurde auch der Frau eine Mitschuld am Unfall zugesprochen. Der Läufer hingegen wurde von jeder Schuld freigesprochen, da er sich auf die sichere Streckenführung durch den Veranstalter verlassen hatte.

Die Einigung bestätigt, dass der Veranstalter die Sicherheitsauflagen für den Lauf nicht vollständig erfüllt hatte. Die Frau erhält eine Entschädigung, deren genaue Höhe jedoch nicht bekannt gegeben wurde. Der Fall unterstreicht, wie wichtig angemessene Sicherheitsvorkehrungen bei öffentlichen Veranstaltungen sind.