Jungheinrich verliert Finanzvorständin Heike Wulff in schwieriger Phase
Hans D. FinkeJungheinrich verliert Finanzvorständin Heike Wulff in schwieriger Phase
Jungheinrich gibt bekannt, dass Heike Wulff den Vorstand früher als geplant verlässt. Die Entscheidung erfolgte in gegenseitigem Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat nach einem deutlichen Gewinnrückgang. Ihr Abschied fällt in eine Phase wachsender finanzieller Herausforderungen für das Unternehmen.
Wulff war Anfang 2026 in den Vorstand von Jungheinrich eingetreten, ihr ursprünglicher Vertrag sollte bis zum 1. Mai 2027 laufen. Nun endet ihr Mandat jedoch vorzeitig, ein genauer Termin steht jedoch noch nicht fest.
Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) des Unternehmens brach im ersten Quartal im Vergleich zum Vorjahr um die Hälfte ein. Ein Streik im Werk Lüneburg sowie harter Wettbewerb auf dem Markt verschärften die finanzielle Lage zusätzlich. Diese Probleme drückten den Börsenwert von Jungheinrich seit Ende 2025 um fast 30 Prozent – auf aktuell rund 2,6 Milliarden Euro.
CEO Lars Brzoska übernimmt vorläufig die Finanzverantwortung, bis eine dauerhafte Nachfolge gefunden ist. Dieser Schritt soll Kontinuität sichern, während die Suche nach einem neuen Finanzvorstand läuft.
Jungheinrich bleibt in Familienhand: Die Nachkommen des Gründers halten die Mehrheit der Anteile. Die 54 Millionen stimmberechtigten Stammaktien, die nicht an der Börse gehandelt werden, sind gleichmäßig auf die Familien der beiden Töchter Friedrich Jungheinrichs aufgeteilt. Zusammen entfallen auf sie 53 Prozent des Unternehmens. Die verbleibenden 45 Millionen stimmrechtslosen Vorzugsaktien, die im MDAX notiert sind, befinden sich größtenteils in Streubesitz.
Wulffs Ausscheiden markiert einen Führungswechsel in einer Phase finanzieller Turbulenzen. Brzoskas vorübergehende Übernahme der Finanzagenden soll die Geschäfte stabilisieren, während das Unternehmen nach einer langfristigen Lösung sucht. Die Gründerfamilie behält weiterhin die Kontrolle – und sorgt damit dafür, dass strategische Entscheidungen eng mit den ursprünglichen Eigentumsverhältnissen verknüpft bleiben.






