Terrassengebühren: Warum Gastronomen in Wernigerode 22-mal mehr zahlen als in Schönebeck
Hagen SieringTerrassengebühren: Warum Gastronomen in Wernigerode 22-mal mehr zahlen als in Schönebeck
Eine neue Studie hat erhebliche Unterschiede bei den Terrassengebühren in deutschen Städten aufgedeckt. Der Bund der Steuerzahler hat die Abgaben für Außen gastronomische Flächen in 24 Kommunen mit mehr als 20.000 Einwohnern verglichen.
Im Mittelpunkt der Analyse stand eine Standardterrasse von 25 Quadratmetern, die von Mai bis September an zentraler Lage betrieben wird. Spitzenreiter war Wernigerode mit der höchsten Gebühr von 1.163 Euro – bedingt durch eine Anpassung der Sondernutzungssatzung im Jahr 2023. Am anderen Ende der Skala liegt Schönebeck, wo Gastronomen für denselben Zeitraum nur 52 Euro zahlen.
In fünf Städten – Merseburg, Sangerhausen, Köthen, Salzwedel und Lutherstadt Eisleben – werden überhaupt keine Terrassengebühren erhoben. Diese Abgaben, auch Sondernutzungsgebühren genannt, fallen an, wenn Betriebe öffentlichen Raum für Außenbestuhlung nutzen. Im Durchschnitt kostet eine 25 Quadratmeter große Terrasse in der fünfmonatigen Hauptsaison 328 Euro.
Die Studie kommt zudem zu dem Schluss, dass ein Verzicht auf diese Gebühren kaum Auswirkungen auf die Haushalte der Kommunen hätte. Die Einnahmen aus Terrassennutzungsgebühren machen weniger als 0,05 Prozent der Gesamteinnahmen der untersuchten Städte aus.
Die Ergebnisse zeigen, wie stark sich die Gebühren für Außengastronomie je nach Standort unterscheiden. Während einige Wirte hohe Kosten tragen, zahlen andere gar nichts. Angesichts des geringen finanziellen Einflusses auf die kommunalen Haushalte könnte die Debatte über diese Abgaben zwischen Gastronomen und Stadtverantwortlichen weitergehen.






