06 May 2026, 18:18

YouTuber-Duo wegen Islam-Kritik in Hamburg vor Gericht

Plakat, das eine Radiosendung mit dem Titel "Die Stimme der liberalen Muslime" ankündigt, mit Bildern von Menschen mit Kopfhörern und Mikrofonen in einem Gespräch.

YouTuber-Duo wegen Islam-Kritik in Hamburg vor Gericht

Zwei deutsche YouTuber, bekannt als Niko und Tino, sehen sich wegen eines Videos, in dem sie islamischen Antisemitismus kritisieren, mit einem Strafverfahren konfrontiert. Das Duo veröffentlichte den Beitrag 2024 und löste damit eine Debatte über Meinungsfreiheit und religiöse Sensibilitäten aus. Die Hamburger Behörden prüfen nun, ob ihre Äußerungen gegen geltendes Recht verstoßen.

Das unter dem Titel „Der Islam ist nicht Frieden“ veröffentlichte Video erschien auf ihrem Kanal „Ewiges Leben“, der sich mit christlichen Themen und gesellschaftlichen Fragen beschäftigt. Darin behauptet Tino, der Islam und seine Lehren würden „Hass, Macht und Mord“ fördern und brächten „keinen Frieden, keine Freude und kein Leben“. Die Aufnahmen zeigen zudem Szenen von Demonstrationen, auf denen Personen zu Hass gegen Israel aufstacheln oder Anschläge feiern.

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Die Staatsanwaltschaft Hamburg leitete das Verfahren nach Paragraf 166 des Strafgesetzbuchs ein, der die Beleidigung religiöser Bekenntnisse unter Strafe stellt. Die Ermittler prüfen, ob die im Video getätigten Aussagen den öffentlichen Frieden stören oder eine Glaubensgemeinschaft rechtswidrig verletzen könnten.

Unterstützung erhalten die YouTuber von verschiedenen Seiten. Ihr Anwalt, Marco Wingert, argumentiert, das Video drücke lediglich christliche Überzeugungen aus und dürfe nicht juristisch verfolgt werden. Auch Holger Clas, Bundesvorsitzender der Christlichen Polizeivereinigung, kritisierte die Ermittlungen und verteidigte ihr Recht auf freie Meinungsäußerung. Kritiker des Falls werfen derweil vor, das Vorgehen offenbare Widersprüche in Deutschlands Umgang mit der Meinungsfreiheit.

Die Untersuchungen dauern an, während die Behörden abwägen, ob das Video rechtliche Grenzen überschritten hat. Das Ergebnis könnte präzedenzwirksam für künftige ähnliche Fälle sein. Die Debatte über Meinungsfreiheit, Religionskritik und öffentliche Ordnung bleibt vorerst ungelöst.

Quelle